Zum Thema:

„Alternative Fassaden-Gestaltungsvorschläge zu der aktuellen stadtbaulichen Planung für den Bereich Klosterviertel/Molkenmarkt. Dreidimensionale Visualisierungen zeigen den Alternativvorschlag der Gesellschaft Historisches Berlin e.V. für die Fassadengestaltung"

Vorbemerkung:
In der vergangenen Legislaturperiode wurde ein Bebauungsplan für den Wiederaufbau des Molkenmarktes und des Klosterviertels vorgelegt. Die Neuorganisation des Straßenverkehrs, vor allem die Umverlegung der Grunerstraße und der Rückbau der Verkehrsflächen um bis zu 25 % ist eine wesentliche Voraussetzung für die Reurbanisierung des Stadtquartiers.

Da der Bebauungsplan in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr verabschiedet wurde, fordern wir, dass der Bebauungsplan noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wird. Der Bebauungsplan sollte über die bisherigen Festlegungen hinaus folgende Festschreibungen beinhalten:

  1. Die vorgesehene Kleinteiligkeit der Parzellenstruktur ist verbindlich. Verwertungsinteressen des Landes Berlin haben zurück zu stehen.
  2. Entsprechende Vorgaben haben eine Mischnutzung des Stadtquartiers sicher zu stellen.
  3. Die Anordnung von Staffelgeschossen ist unzulässig. Die bisher das Stadtquartier prägenden Schrägdächer sind auch bei den Neubauten anzuordnen.

Um die städtebauliche Aufwertung des Stadtquartiers sicher zu stellen, ist die Schaffung einer neuen Urbanität erforderlich. In unserer anliegenden Broschüre haben wir beispielhaft dargestellt, wie dies mit einer ansprechenden Architektur in herkömmlicher Formensprache erreicht werden kann. Die Neubauten sollten sich in vertrauten Baustilen mit Farbgestaltung und Materialien zu einem harmonischen Ganzen mit den Bestandsbauten zusammenfügen.

Um das Planungsziel - Schaffung einer neuen Urbanität - zu erreichen, halten wir das Aufstellen einer Gestaltungsverordnung für geboten. Beigefügt unterbreiten wir Ihnen unsere inhaltlichen Schwerpunkte zur Thematik.

Gerhard Hoya
Vorsitzender der Gesellschaft Historisches Berlin e.V.

 



Grundsätze einer Gestaltungsverordnung für das Gebiet des Bebauungsplanes Molkenmarkt und Klosterviertel

Qualitätsmerkmale und Gemeinsamkeiten der Architektur werden in den Gestaltungsgrundsätzen aufgezeigt. Neu- und Umbauten wird der notwendige Gestaltungsspielraum belassen.

Die Gestaltungsverordnung soll das Stadtbild an diesem historischen Ort pflegen und weiterentwickeln.

Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Parzellen sind in den Fassaden abzubilden. Um funktionell gute Grundrisse zu erreichen, ist unter Umständen eine Zusammenlegung bis zu 3 Parzellen möglich. Neu zu errichtende Gebäude sind nach Art und Maß in das Quartier mit den historischen Dimensionen einzufügen. Nach dem 2. Weltkrieg errichtete Neubauten, die sich nicht einfügen, sind zurück zu bauen oder durch entsprechende Umbauten zu integrieren.

Mindestens 25 % der zur Verfügung stehenden Geschossfläche ohne Erdgeschoss sind für Wohnungen zu nutzen.

Höhenfestsetzung
  • Die Traufhöhen sollen maximal 22 m über Oberkantegelände und die Gesamthöhe der Gebäude einschließlich Dach 30 m nicht überschreiten.


Gestaltungsprinzipien

  • Die Fassenden sind in Stein mit stumpfer Oberfläche oder Putz auszuführen. Vollglasfassaden sind unzulässig.
  • Für die Farbgebung der Fassaden sind gedeckte und ortstypische Farbtöne zu verwenden.
  • Die Fassaden sind differenziert zu gliedern und zurückhaltend zu gestalten.
  • Städtebauliche Betonungen durch Erker, Französische Fenster oder Austritte sind erwünscht. Alle Bauten haben Sattel- oder Mansarddächer zu erhalten und sind mit Dachziegeln einzudecken. Der Neigungswinkel muss zwischen 20° und 60° betragen. Dies gilt nicht für die Grundstücke Jüdenstraße/Ecke Stralauer Straße, Jüdenstraße/Ecke Parochialgasse, Grunerstraße/Ecke Spandauer Straße und Grunerstraße/Ecke Jüdenstraße.
  • Geneigte Dächer sind ruhig zu gestalten und farblich an die bestehenden Dächer der Umgebung anzupassen. Dachaufbauten sind ortstypisch auszuführen und müssen mit der Dachdeckung im Material harmonieren.
  • Antennen sind als Sammelantennen möglichst im Dachbereich auf der straßenabgewandten Seite zu installieren.
  • Staffelgeschosse sind unzulässig.


Fenster und andere Öffnungen

  • Für Fenster, mit Ausnahme von Schaufenster- und Eingangsöffnungen, sind stehende Formate vorzusehen.
  • Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten dürfen eine Breite von 4 m nicht überschreiten. Verspiegelte Fensterflächen sind unzulässig.
  • Sonnenschutzeinrichtungen sind in die Fassadengestaltung zu integrieren.


Aufgestellt: 24. April 2012

Gerhard Hoya, Vorstandsvorsitzen der Gesellschaft Historisches Berlin e.V.



Zum Thema:

Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung ist für die Verwaltung nur ein Lippenbekenntnis

Beispiel: Hotelneubauplanung in der Klosterstraße 65

Für einen Hotelneubau mit 5 Vollgeschossen und 3 Staffelgeschossen in der Klosterstraße im Bezirk Mitte wurde im Februar 2012 eine Baugenehmigung erteilt. Das Grundstück liegt unmittelbar in der Nachbarschaft zur Parochialkirche im Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Klosterviertel/Molkenmarkt. Seit 2010 befindet sich die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. mit der Stadtplanung des Senates in Gesprächen über den Inhalt des Bebauungsplanes. Die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. wies mehrfach daraufhin, dass sich Neubauten in einem der ältesten Stadtquartiere der Berliner Mitte in die noch vorhandene Bausubstanz harmonisch einzufügen haben. Obwohl der neue Bausenator Michael Müller in den zurückliegenden Monaten wiederholt bekundete, dass bei größeren Neubauvorhaben und Stadtentwicklungsplanungen eine Bürgerbeteiligung bei den Entscheidungsprozessen erwünscht sei, wurde von Seiten der Stadtplanung die GHB noch nicht einmal darauf hingewiesen, dass ein Bauantrag vorliegt.

Der Landesdenkmalrat, ein vom Senator berufenes Beratungsgremium, forderte auf seiner Sitzung vom 23. September und 01. Dezember des vergangenen Jahres eine Überarbeitung des Entwurfes. Entgegen dieser Aufforderung wurde der Entwurf nur unwesentlich überarbeitet. Ohne eine Bürgeranhörung gaben die Stadtplanung und die Untere Denkmalschutzbehörde positive Stellungnahmen ab. Im Februar 2012 wurde dann vom Bauaufsichtsamt des Bezirkes Mitte die Baugenehmigung erteilt.

Die von der Gesellschaft Historisches Berlin e.V. beantragten Akteneinsichten in die Stellungnahmen wurden bisher nicht gewährt.

Eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess fand wieder einmal nicht statt.

Die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. fordert die Senatsbauverwaltung zum wiederholten Male auf, die zugesagte Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsprozessen endlich umzusetzen.

Berlin, den 22. Mai 2012

Gerhard Hoya, Vorstandsvorsitzen der  Gesellschaft Historisches Berlin e.V.

Anlagen:

 


 

Zum Thema:

Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung ist für die Verwaltung nur ein Lippenbekenntnis

Beispiel: Freiraumgestaltung Schloss/Humboldtforum

Der Senat beabsichtigt, für die Gestaltung des Freiraumes des Humboldtforums einen Architektenwettbewerb auszuloben. In den Wettbewerbsbedingungen wird eine moderne Gestaltung gefordert. Noch vorhandene Standbilder wie die Rossebändiger vor dem Portal IV und der Neptunbrunnen dürfen nicht wieder an ihren historischen Ort zurückkehren. In einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung weigerte sich die Senatsbaudirektorin Frau Lüscher auf Restriktionen im Auslobungstext zu verzichten. Auf der Veranstaltung vorgetragene andere Ansichten der Bürger lies Frau Lüscher nicht gelten. Auch gab Frau Lüscher den Bürgern keine ausreichende Gelegenheit, ihre Vorschläge zu begründen.

Eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess fand wieder einmal nicht statt.

Die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. fordert die Senatsbauverwaltung erneut auf, die zugesagte Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsprozessen endlich umzusetzen.

Berlin, den 22. Mai 2012

Gerhard Hoya, Vorstandsvorsitzen der Gesellschaft Historisches Berlin e.V.

Denkmäler im Umfeld des Berliner Schlosses

 

Lustgartenseite

 

Berliner Schloss

 

 


 

 

Zum Thema:

Aushebeln der Bürgerbeteiligung am Beispiel Jagdschloss Glienicke Landesdenkmalamt lehnt Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess ab
siehe auch: Petition zur Sanierung des Jagdschlosses Glienicke

In einem Diskussionsbeitrag des Landesdenkmalamtes in der Zeitschrift der Bauingenieurkammer Berlin wird eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess für die Sanierung des Jagdschlosses abgelehnt, weil man die Kriterien der Denkmalpflegeregeln eingehalten habe. Außerdem sei man den Empfehlungen renommierter Institutionen gefolgt.

Diese Aussage wurde auch schon im Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses vorgetragen und stieß bei der Mehrzahl der Abgeordneten auf wenig Verständnis.

Beim Lesen derartiger Verlautbarungen einer Behörde fühlt sich der interessierte Bürger mit der Arroganz der Verwaltung konfrontiert.

Wer entscheidet, ob eine Regel korrekt angewendet wurde? Komplexe Regelungen wie im Denkmalschutz sind auslegbar. Das vom Leiter des Landesdenkmalamtes und Vizepräsidenten von ICOMOS, Herrn Professor Haspel, bestellte Gutachten bei ICOMOS ist auf Grund seiner Position in dieser Institution als Gefälligkeitsgutachten anzusehen. Dieses Gutachten als Beweis für die Richtigkeit der Auslegung der Regeln zu zitieren ist unredlich.

Der Bürger fühlt sich betrogen.

Die zurzeit gültige Baugenehmigung sieht die Erhaltung des von Max Taut entworfenen Glaserkers vor. Da die Stahlkonstruktion des Glaserkers baufällig war, wurde sie abgerissen.

Die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. fordert die Senatsverwaltung für Bildung als Bauherrin auf, einen Änderungsantrag zur Baugenehmigung zu stellen, in dem der Wiederaufbau der überkommenen Fassade der Bauphase von 1890 dargelegt wird.

Auf Gutachten von befangenen Gutachtern, z. B. von Institutionen in deren Leitungsgremien der Landesdenkmalpfleger Professor Haspel vertreten ist, sollte verzichtet werden.

Gerhard Hoya, Vorstandsvorsitzen der Gesellschaft Historisches Berlin e.V.



Schreiben an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses vom 25.04.2012
Aushebeln der Bürgerbeteiligung bei der Sanierung des Jagdschlosses Glienicke

Im Jahr 2009 wurde mit der Sanierung begonnen. Die Baugenehmigung sah im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalbehörde den Erhalt der Tautschen Glasfassade vor. Im Frühjahr 2010 stellt die mit der Bauleitung beauftragte Architektin Frau Dr. Petersen den Erhalt der Glasfassade in frage, da die wesentlichen Konstruktionselemente der Glasfassade erhebliche Baumängel aufwiesen. Sie stellte einen Abrissantrag, der dann genehmigt wurde.

Von August 2010 bis Januar 2011 stellen viel Bürger, Presseorgane und Abgeordnete an die Senatorin für Stadtentwicklung und an den Bezirk die Frage, ob es sinnvoll sei, eine nicht gelungene Glasfassade, die nunmehr baufällig sei und abgebrochen werden müsse, zu rekonstruieren.

Im Februar 2011 stellt das vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beauftragte Architekturbüro Petersen einen Änderungsantrag zur Baugenehmigung, der den Abbruch der in den 6oer Jahren errichteten Beton- und Stahlkonstruktionsfassade vorsieht. Der Antrag sieht nunmehr den Wiederaufbau der Gartenfassade analog der Schlossfassaden der Bauphase 1889 (geplant vom Architekten A. Geyer) vor. Die Architektin begründet ihren Antrag damit, dass bei einer Sanierung der Bestandsschutz verloren gehen wird. Die aktuellen gültigen Normen müssten bei der Ausführung eingehalten werden. Statik, Windlast, Anprallschutz, Kältebrücken, Wandanschlüsse, Dichtungen, erforderliche energetische Ertüchtigungen seien zu beachten. Daher sei eine 1:1 - Rekonstruktion der Tautschen Glasfassade nicht mehr möglich. Sie schlägt daher eine Wiederherstellung der Schlossfassade analog der Bauphase 1889 vor.

Ergänzend zur denkmalpflegerischen Stellungnahme des Landesdenkmalamtes wird von ICOMOS ein Gutachten eingeholt, das die Erhaltung der Tautschen Glasfassade und der davor stehenden Pergola vorschlägt. Auf Grund der Dissenserklärung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf fand am 25. März 2011 eine Besprechung bei der Senatsbaudirektorin Frau Lüscher mit der Staatssekretärin Frau Zinke für den Senator für Bildung, dem Leiter des Landesdenkmalamtes, Herrn Professor Haspel, dem Baustadtrat von Steglitz-Zehlendorf, Herrn Stäglin und einem Vertreter der ICOMOS statt. Das Ergebnis war, dass die Tautsche Glasfassade rekonstruiert werden solle.

Bürgeranfragen, das Protokoll der Besprechung einsehen zu dürfen, wurden abgelehnt.

Im April 2011 fragen Bürger im Ausschuss für Stadtplanung und Grünflächen nach dem derzeitigen Stand der Planung für das Jagdschloss und warum auf der Bauinformationstafel vor dem Jagdschloss die alte historische Fassade von Geyer dargestellt ist und damit den Bürgern etwas gezeigt wird, was nicht gebaut werden soll.

Am 18. Mai 2011 spricht sich die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf gegen die Rekonstruktion der Tautschen Glasfassade und für die Rekonstruktion der Fassade nach dem Architektenentwurf von A. Geyer aus.

Am 9. August 2011 verkündet der Stadtrat von Steglitz-Zehlendorf, Herr Norbert Schmidt, einen Baustopp.

Trotz vieler Bürgerproteste und Unterschriftensammlungen gegen die Rekonstruktion der Tautschen Glasfassade besteht das Landesdenkmalamt auf deren Rekonstruktion. Obwohl in einer Sitzung des Kulturausschusses der Leiter des Landesdenkmalamtes, Herr Professor Haspel, sehr nachdrücklich darum gebeten wurde, seinen Standpunkt nochmals zu überdenken, beharrte Herr Professor Haspel vehement auf seinem Standpunkt. Dieser besteht gemäß Protokoll auf der Wiederherstellung des Glaserkers als Zeichen und Symbol des Mauerbaus. Da die Zeichnungen nachweisbar aus dem Jahr 1959 sind, kann auch dieser Argumentation nicht gefolgt werden (Max Taut Archiv Akademie der Künste).

Um den schwierigen Weg der Entscheidungsfindung zu versachlichen, stellte die Bau (Ingenieur) Kammer dem Vertreter des Landesdenkmalamtes, Herrn Dr. Thomas Schmidt und der leitenden Architektin, Frau Dr. Christina Petersen, Fragen (auf der Grundlage allgemeiner anerkannter Regeln und Gesetze der Denkmalpflege). Fragen und Antworten wurden von der Baukammer in ihrem Mitteilungsheft „Baukammer Berlin 1/2012 auf Seite 8-14" unter der Überschrift „Der schwierige Weg" veröffentlicht.

Unter Bezug auf die Charta von Venedig über die Erhaltung und Restaurierung von Kunstdenkmälern und Denkmalgebieten, Artikel 11: "Das Urteil über den Wert der zur Diskussion stehenden Zustände und die Entscheidung darüber, was beseitigt werden kann, dürfen nicht allein von den für das Projekt verantwortlichen abhängen" wurde die Fragen gestellt:

 

  • „Wie weit ist also der Bürgerwille in die Entscheidung einzubeziehen?
  • Sollte es eine öffentliche Diskussion geben?
  • Wie sollte sie geführt werden?
  • Wer entscheidet am Ende?"


Herr Dr. Schmidt antwortete im Namen des Landesdenkmalamtes und seines Leiters, Professor Haspel: „Eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess für die Sanierung bzw. Instandsetzung des Jagdschlosses Glienicke ist nicht erforderlich und notwendig, weil die Sanierung des Jagdschlosses Glienicke unter der korrekten Anwendung der internationalen Denkmalpflegekriterien und den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes von Berlin erfolgt. Darüber hinaus werden die Entscheidungsprozesse unter anderen durch die Empfehlungen renommierter Institutionen, wie die des Landesdenkmalrates Berlin, der Akademie der Künste Berlin und des Deutschen Nationalkomitees ICOMOS begleitet und berücksichtigt".

Die leitende Architektin Frau Dr. Petersen antwortete hingegen: "Neben dem Austausch von Fachgremien sind öffentliche Diskussionen unverzichtbar. Das Jagdschloss ist praktisch zu einem Lehrbeispiel geworden, wie ein Beteiligungsprozess interessierter Bürger nicht ablaufen sollte.

Es muss möglich sein, noch nicht umgesetzte Entscheidungen bei Vorliegen schwerwiegender Gründe in Frage zu stellen, abzuwägen und ggf. zu korrigieren".

Mit seiner Antwort macht das Landesdenkmalamt deutlich, dass es eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess für nicht erforderlich und notwendig hält, wenn die Behörde der Meinung ist, dass sie die Gesetzte eingehalten hat.

Mit einer derartigen Argumentation kann jegliche Bürgerbeteiligung ausgehebelt werden.

Komplexe Regelungen wie im Denkmalschutz sind auslegbar. Gerade deshalb ist eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess erforderlich und wünschenswert.

Erst im Februar 2012 hat der neue Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Michael Müller, in einem Vortrag in der Urania bekundet, dass er eine Bürgerbeteiligung für wünschenswert hält und das Erarbeiten eines Reglements für diese Bürgerbeteiligung für notwendig erachtet.

Als großer Bürgerverein fordern wir nunmehr die Bürgerbeteiligung ein.

  1. Muss das gebaut werden, was den Bürgern suggeriert wurde.
  2. Das Genehmigungsverfahren und die Bürgerbeteiligung müssen transparent sein.
  3. Empfehlungen von ICOMOS dürfen nicht nach Belieben umgesetzt werden.


Wir fordern daher, hier im konkreten Fall, das Genehmigungsverfahren auszusetzen, ein denkmalpflegerisches Gutachten eines neutralen Gutachters zu veranlassen und dann eine Diskussion mit den Bürgern durchzuführen.

Erst dann sollte der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt im Benehmen mit dem Senator für Bildung eine entsprechende Vorlage in die parlamentarischen Gremien geben.

Wir bitten die Mitglieder des Petitionsausschusses, sich für die Verwirklichung unserer Forderung einzusetzen.

Des Weiteren bitten wir Sie, auf den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt einzuwirken, dass ein generelles Reglement für Bürgerbeteiligung für größere Bauvorhaben erarbeitet wird.

Berlin, den 25.04.2012

Gerhard Hoya, Vorstandsvorsitzen der Gesellschaft Historisches Berlin e.V.

Jagdschloss Glienicke

 

Jagdschloss Glienicke