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verabschiedet von der Konferenz "UNESCO- Welterbestätten in Europa Ein Netzwerk für Kulturdialog und Kulturtourismus", 13. und 14. Juni 2007, Lübeck, Deutschland .
Wir, die Teilnehmer der Konferenz, Vertreterinnen und Vertreter von Welterbestätten, der Vertragsstaaten der Welterbekonvention, von UNESCO-Nationalkommissionen und Welterbe-Experten,
begrüßen die Gelegenheit zum Austausch von Informationen, Ideen und vorbildlichen Praxisbeispielen zum Welterbe auf internationaler Ebene,
würdigen das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) von 1972 als ein wirksames und universell anerkanntes Instrument für den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit sowie zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit,
begrüßen die von den Vertragsstaaten der Welterbekonvention eingegangene Verpflichtung, gemeinsam Verantwortung für den Schutz der Stätten auf der Welterbeliste und für jene, die für die Aufnahme nominiert wurden, zu übernehmen, und gegenüber der internationalen Gemeinschaft Rechenschaft über die Umsetzung der Welterbekonvention abzulegen,
erkennen die Rolle an, die das Weltkultur- und Weltnaturerbe für Gesellschaften und ihre Entwicklung spielt,
unterstreichen, dass Tourismus an Welterbestätten nachhaltig gestaltet werden muss, um ihren langfristigen Schutz zu garantieren und irreparable Schäden zu verhindern,
erkennen nachhaltigen Tourismus als Möglichkeit an, in Welterbestätten zu investieren und das Weltkultur- und Weltnaturerbe in seiner Authentizität für Menschen erfahrbar zu machen,
betonen die Rolle der Welterbekonvention für die Erweiterung nationaler Konzepte kultureller Identität zugunsten eines universellen, allgemein menschlichen und interkulturellen Verständnisses von Kultur- und Naturerbe,
erkennen die wichtige Rolle an, die Welterbestätten für den europäischen Einigungsprozess spielen können, da Menschen in Europa über die Welterbestätten ihre gemeinsame Geschichte verstehen und erleben können eine Geschichte, die sich in den europäischen Welterbestätten widerspiegelt und Bezüge zu anderen Regionen der Welt aufweist,
stellen fest, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen Welterbe-Akteuren und Parmern in Europa und darüber hinaus weiter verbessert werden muss und dass ein regelmäßiger und besser koordinierter Dialog und Wissensaustausch entscheidend ist für die Erfüllung des in der Welterbekonvention niedergelegten Mandates.
Die Teilnehmer der Konferenz fordern auf
(1) die Vertragsstaaten der Welterbekonvention,
a) die Erhaltung und Bewahrung der Welterbestätten auch weiterhin gezielt zu unterstützen sowie Welterbestätten in Entwicklungsländen und insbesondere bedrohte Welterbestätten im Rahmen von wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik verstärkt zu unterstützen,
b) die Schaffung von Mechanismen sicherzustellen, die den Schutz von Welterbestätten im Zuge von Stadtentwicklungsmaßnahmen gemäß den von der UNESCO anerkannten internationalen Grundlagendokumenten verbessern, den Schutz von Welterbestätten im Rahmen ländlicher Entwicklung zu garantieren und Welterbestätten vor Gefährdungen zu schützen, welche sich z.B. aus unkontrollierten Tourismus-Aktivitäten, Baumaßnahmen oder dem Abbau von Bodenschätzen ergeben,
(2) das Welterbekomitee,
einen wirksamen Mechanismus einzuführen, der dem wachsenden Bedarf entsprechend zu einem besser strukturierten und kontinuierlichen Dialog zwischen dem Komitee und den Welterbestätten führt, die in Konfliktmanagementprozessen rechtzeitiger Beratung bedürfen,
(3) die UNESCO,
a) einen Dialog zwischen Welterbe-Fachleuten in Wissenschaft und Praxis sicherzustellen, dabei vorhandene Netzwerke zu nutzen und die "Regelmäßige Berichterstattung" als ein wertvolles Instrument weiterzuentwickeln, das den Erhaltungszustand der jeweiligen Stätte erfasst und als Bewertungsgrundlage für die Frage dient, ob die Welterbeeigenschaften dauerhaft bewahrt werden,
b) die Koordinierung mit anderen rechtlichen Instrumentarien und Mechanismen für die Erhaltung und den Schutz des Kultur- und Naturerbes sicherzustellen,
c) das Welterbe-Komitee von der Lübecker Erklärung in Kenntnis zu setzen,
(4) UNESCO-Nationalkommissionen,
a) Welterbe-Akteure aus Europa und darüber hinaus regelmäßig zu einem Austausch über Ideen und vorbildliche Projekte zu versammeln,
b) die interdisziplinäre Kooperation im Bereich Welterbe zu unterstützen und relevante Akteure auf nationaler Ebene regelmäßig zu versammeln,
c ) Welterbestätten ihres jeweiligen Landes einzuladen, sofern dies angebracht ist, jedes Jahr am ersten Sonntag im Juni einen Welterbetag durchzuführen, um so in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Welterbekonvention zu stärken,
d) Welterbestätten zu unterstützen, ihren Bildungsauftrag durch engere Zusammenarbeit mit Universitäten und Schulen, z.B. den UNESCO-Projektschulen, sowie grenzübergreifende Partnerschaften zwischen Schulen an Welterbestätten weiterzuentwickeln,
(5) Vertreter der Welterbestätten,
a) Initiativen zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Welterbestätten auszuweiten sowie themenorientierte Partnerschaften und Netzwerke von Welterbestätten in Europa und darüber hinaus zu entwickeln,
b) Koordinatoren für jede Welterbestätte zu nominieren, um das Management der Stätten und die Konsultationsprozesse zwischen allen Beteiligten zu verbessern,
c) Managementpläne für alle Welterbestätten zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu überarbeiten, um den Erhalt und den Schutz der Stätten als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen, und dabei auch die bedrohlichen Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen,
d) in Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche wirksame Mechanismen, Konzepte und Verhaltenskodizes zu schaffen, um Welterbestätten vor unkontrollierter touristischer Nutzung zu bewahren,
e) das bürgerschaftliche Engagement, insbesondere das der jüngeren Generation, für Welterbestätten und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Welterbe durch die Schaffung von lokalen Welterbevereinen, von Stiftungen und Interessensgruppen zu stärken und internationale Partnerschaften zum Welterbe weiter zu unterstützen,
f) die Kenntnis der spezifischen Werte von Kulturlandschaften als sich entwickelnde Stätten zu verbessern und sie Besuchern sowie der allgemeinen Öffentlichkeit zu vermitteln,
(6) die Europäische Union,
a) bei der Umsetzung der Welterbekonvention die europäische Zusammenarbeit zu fördern sowie Netzwerke und Partnerschaften zwischen europäischen Welterbestätten zu unterstützen,
b) zu einer intensiveren Kommunikation und Kooperation zwischen Welterbe-Akteuren in Europa beizutragen,
c) die Anwendung von EU-Standards und Verordnungen aus den Bereichen Bau und Baustoffe auf die Welterbestätten entsprechend den in der Welterbekonvention niedergelegten Werten zu erwägen, und für Welterbestätten gegebenenfalls auch Abweichungen zuzulassen,
(7) den Europarat,
im Anschluss an die Ergebnisse der Regelmäßigen Berichterstattung 2005/2006 die Zusammenarbeit mit der UNESCO in Fragen des Welterbes zu verbessern,
(8) die Tourismusindustrie,
a) die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit Welterbe-Fachleuten zu nutzen, um so das Erleben des Weltkultur- und Weltnaturerbes für Besucher in nachhaltiger Weise zu verbessern,
b) nachhaltigen Tourismus, wie von der Welttourismusorganisation (WTO) definiert, zu garantieren, um den Schutz der Welterbestätten dauerhaft zu sichern,
c) Partnerschaftsmodelle zu schaffen und umzusetzen, die einen Beitrag des Tourismus zu den Erhaltungskosten der Welterbestätten sicherstellen,
d) Tourismus-Richtlinien und -Aktivitäten an Welterbestätten unter Mitwirkung von Anwohnern und Kommunen zu entwickeln und umzusetzen, sowie einen verbesserten Informationsstand von Touristen über die lokale Bevölkerung und den Respekt vor ihr sicherzustellen,
e) Programme zur Sensibilisierung von Touristen für die Werte des Welterbes sowie ein Verständnis für die Belange des Betriebs und der Verwaltung der Welterbestätten zu fördern,
(9) die Menschen in aller Welt,
Welterbestätten die uns allen gehören aufzusuchen, sich an ihnen zu freuen und über sie zu lernen.
Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz,
danken der Deutschen UNESCO-Kommission und dem Verein UNESCO-Welterbestätten Deutschland für die Ausrichtung der Konferenz und unterstreichen, dass ein Treffen von Welterbe-Akteuren auf europäischer Ebene künftig in regelmäßigen Abständen stattfinden sollte.
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Hintergrund
Dem 1972 von der UNESCO verabschiedeten" Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" sind bisher 184 Staaten beigetreten. Über 800 Stätten aus mehr als 130 Ländern sind auf der WeIterbeliste verzeichnet und genießen den Schutz der internationalen Staatengemeinschaft sowie die besondere Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit. Das Welterbe-Übereinkommen hat dazu beigetragen, durch die zukunftsweisende Idee einer gemeinsamen Verantwortung der Weltgemeinschaft für die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde eine grenzüberschreitende Anerkennung universeller kultureller Werte zu schaffen.
In der gegenwärtigen Diskussion über die Bedeutung des Kultur- und Naturerbes der Erde wird neben dem Erhalt und Schutz in immer stärkerem Maße hervorgehoben, dass die Welterbestätten eine wichtige Rolle zu übernehmen haben
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als unverzichtbare Ressource zum Verständnis und zum anschaulichen Erleben der gemeinsamen Geschichte der Menschheit und als sinnlich erfahrbare Zeugnisse der Vielfalt und Würde vergangener und heutiger Kulturen, und als Orte der Begegnung mit fremden Kulturen,
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als Spiegel menschlicher Kreativität und Anregung für eine humane und friedliche Gestaltung des Lebens in heutigen und künftigen Gesellschaften,
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als Orte, an denen über den Begriff des Welterbes eine nationale Verortung der kulturellen Identität zugunsten eines universellen, allgemein menschlichen und interkulturellen Verständnisses von Kultur- und Naturerbe erweitert wird,
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als Stätten der Bildung, an denen Kinder und Jugendliche den interkulturellen Zugang zur eigenen Geschichte, zur Geschichte anderer Völker und zur Geschichte der Erde erleben, kreativ gestalten und erlernen können.
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