22.April 2009

Sehr geehrte Frau Lüscher,

in der Zielsetzung „das Erscheinungsbild des historischen Zentrums unserer Stadt zu bewahren" und weiterzuentwickeln sind wir uns einig. Natürlich ist eine Gestaltungsverordnung noch keine Garantie für „gute Architektur", aber mit klaren Regeln kann man dem Gestaltungsziel näher kommen. In dieser Absicht scheint uns Ihr Vorschlag geeignet.

Allerdings empfinden wir die räumliche Eingrenzung als zu eng gefasst; sind doch nur wenige freie Baufelder (Glinkastr., „Pergamonpalais" Kupfergraben) betroffen. Wir schlagen vor, unmittelbar anliegende Bereiche wie Schlossplatz, Schinkelplatz, Petriplatz, sowie Breitestr. und Brüderstr. in die Zuständigkeit der Verordnung mit einzubeziehen. Positiv sehen wir, dass stadtbildprägende Werbung aus dem gekennzeichneten Bereich herausgehalten werden soll.

aktuelles-anlage1

Abb. 1 - Visualisierung Niederwallstr. 39/40

aktuelles-anlage2Abb. 2 (rechts) - Niederwallstraße 39, Dienstgebäude des Kurfürstlichen Jägerhofes, um 1775, Umbau und Aufstockung 1857 von Hermann waesemann; Aufnahme 2001. Aus: Denkmale in Berlin Mitte.

Unser besonderes Anliegen besteht in der Gestaltung des Projekts Niederwallstr. 39/40 (Abb. 1). Als Nachbar der marokkanischen Botschaft (Alter Jägerhof Abb. 2) wird dieser Entwurf „dem Erscheinungsbild des historischen Zentrums" nicht gerecht. (Vergleich mit Gestaltungsverordnung) Obwohl nicht im Wirkungsbereich Ihrer Verordnung, sollte das Projekt aber als Teil des Hausvogteiplatzes eingeordnet werden.

Wir haben die Hoffnung, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Wendland

Vorsitzender