Geschäftsinhaberin klagt vor dem Berliner Verwaltungsgericht – und bekommt Recht
Morgenpost vom 26.10.2022

Berlin Seit mehr als zwei Jahren ist ein 500 Meter langes Stück der Friedrichstraße für Autos gesperrt. Angekündigt war die höchst umstrittene Sperrung von der damaligen Grünen- Verkehrssenatorin ursprünglich als Versuchsprojekt für ein halbes Jahr – das dann trotz heftigen Widerstands der Ladeninhaber bestehen blieb. Nun urteilte das Verwaltungsgericht Berlin : Die Sperrung über das Ende des Verkehrsversuchs hinaus ist rechtswidrig.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) kündigte zudem an, sie weiche von ihrem Ziel einer Fußgängerzone nicht ab. Sie wollte „eine gute, dauerhafte Lösung als Fußgängerzone“, so Jarasch. Das entsprechende Verfahren laufe parallel weiter.

Die Inhaberin eines Weingeschäfts in der Friedrichstraße hatte gegen die Sperrung für den Autoverkehr geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun recht. Eine derartige Straßensperrung sei nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung möglich, diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor. Die Verkehrsverwaltung habe für ihre Entscheidung die bessere Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße angeführt. Dafür gebe es aber in der Straßenverkehrsordnung keine Rechtsgrundlage.

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