Streit um die Friedrichstraße – Senat berät am Dienstag über die Öffnung für den Autoverkehr
Morgenpost vom 27.10.2022 von Jessica Hanack und Christine Richter

Berlin Der Streit um die Öffnung der Friedrichstraße für den Autoverkehr wächst sich zu einer Koalitionskrise aus: Nachdem Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) öffentlich widersprochen hat und es ablehnt, trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts die Friedrichstraße zügig für den Autoverkehr zu öffnen, ist die rot-grün-rote Koalition schwer belastet. Giffey ging am Mittwoch auf Konfrontation zu Jarasch. „Wir haben jetzt eine neue Situation“, so die Regierende Bürgermeisterin. „Die Anlieger haben geklagt. Das Gericht hat geurteilt, dass das bisherige Konzept rechtswidrig ist. Damit ist jetzt umzugehen“, betonte Giffey. Jarasch hatte, wie berichtet, am Dienstagabend in der RBB-„Abendschau“ erklärt, Giffey kenne offensichtlich das Urteil nicht, es werde bei der Umwandlung der Friedrichstraße in eine Fußgängerzone bleiben. Außerdem, so die Grünen-Politikerin, „für die Verkehrswende bin ich in diesem Senat zuständig“.

Der Senat werde am kommenden Dienstag über die Friedrichstraße beraten, kündigte die Regierende Bürgermeisterin an. „Es muss mit der nötigen Sorgfalt und Kompetenz unter Beteiligung der Anlieger ein neues Konzept erarbeitet und umgesetzt werden, das den Verkehr beruhigt und die Straße insgesamt aufwertet“, betonte Giffey. Ob der Konflikt im Senat schnell gelöst werden kann, ist aber fraglich: Die Senatsverwaltung für Verkehr erklärte, sie habe das Thema auf die Tagesordnung für die kommende Senatssitzung setzen lassen. Jarasch befindet sich noch im Herbsturlaub.

Wie es an der Friedrichstraße weitergeht, bleibt also erst einmal offen. Die Senatsverkehrsverwaltung hat zwei Wochen Zeit, um gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzureichen. Macht sie das nicht, wird der Beschluss rechtskräftig, in dem Fall müsste der Abschnitt der Friedrichstraße innerhalb der beiden darauffolgenden Wochen wieder für Autos freigegeben werden. Ob die Senatsverwaltung gegen die Gerichtsentscheidung vorgeht, steht bislang nicht fest. Man prüfe dies noch, hieß es am Mittwoch.

Sollte sich Verkehrssenatorin Jarasch dafür entscheiden, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg einzulegen, ist offen, wie lange das weitere Gerichtsverfahren dauern würde. Eine Frist gibt es nicht. In der Regel, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts, würden Entscheidungen aber innerhalb weniger Wochen getroffen werden.

Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass es zu weiteren Klagen im Zusammenhang mit der Friedrichstraße kommt. Der Handelsverband Berlin -Brandenburg (HBB) lässt derzeit prüfen, ob für Anrainer eine Klage auf Schadenersatz möglich ist. Sofern ein Anspruch darauf bestehe, „werden wir die Mitglieder auch animieren, das zu machen“, sagte HBB-Chef Nils Busch-Petersen am Mittwoch. Dass die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr zu Umsatzeinbußen geführt hat, davon ist Busch-Petersen überzeugt. „Wir können die Friedrichstraße mit anderen Geschäftsstraßen vergleichen. Die Friedrichstraße ist nach der Corona-Pandemie ungleich schlechter gestartet, und wir haben genau im Bereich dieser 500 Meter mit den massivsten Leerstand“, sagte Busch-Petersen.

Auch im laufenden sogenannten Teileinziehungsverfahren, durch das der Autoverkehr dauerhaft von dem Teilstück der Friedrichstraße ausgeschlossen werden soll, regt sich Widerstand. Ende September wurde die Absicht für die Teileinziehung vom Bezirksamt Mitte ein zweites Mal im Amtsblatt bekannt gegeben, mit der Änderung, dass der Lieferverkehr künftig wieder zugelassen wäre. Die Gewerbetreibenden sind trotzdem unzufrieden. Wie das Bezirksamt auf Anfrage erklärt, seien drei Schreiben mit Bedenken eingegangen. Diese sollen nun geprüft und dann beantwortet werden. Eine Stellungnahme hat Busch-Petersen zufolge der HBB zusammen mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eingereicht. Auch Weinhändlerin Anja Schröder bestätigte, erneuten Einspruch gegen die Pläne eingelegt zu haben.

Im nächsten Schritt, erklärte ein Vertreter des Bezirksamts weiter, „kann die Allgemeinverfügung gefertigt und ebenfalls im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht werden“. Ein widerspruchsfreies Verfahren vorausgesetzt, sei die Umwandlung der Friedrichstraße zu einer Fußgängerzone nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat gültig. „Die Bestandskraft kann demnach voraussichtlich frühestens im Januar erreicht werden“, hieß es. Angesichts des Streits im Senat und der Kritik der Anrainer wird aber mit weiteren Widersprüchen gerechnet.

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