Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Mohrenstraße darf umbenannt werden
Berliner Zeitung vom 07.07.2023von Anja Reich

Am Ende der Verhandlung über die Mohrenstraße, kurz vor der Urteilsverkündung, sieht es für einen Moment so aus, als würde das Bezirksamt doch einlenken, auf die Gegner der Umbenennung zugehen. Gerade hatten sie ihre Argumente vorgetragen, sich beschwert, nie von den Politikern in ihrem Bezirk angehört worden zu sein, und ihnen vorgeworfen, immer nur die Umbenennungsaktivisten zu unterstützen. Sogar ein Büro werde ihnen bezahlt, ein Büro, das immer leer steht!

Ein starker Vorwurf, findet der Richter. „Der Bezirk sponsort die Umbenennungsräume?“, fragt er den juristischen Vertreter vom Bezirksamt Mitte. „Können Sie dazu etwas sagen?“

Nein, sagt der Justiziar. Mehr sagt er nicht. Aber dann wendet er sich doch noch an die Männer auf der anderen Seite des Ganges, die Kläger, und sagt in versöhnlichem Ton, er werde „den Wunsch nach mehr Dialog mitnehmen“ und dafür sorgen, „dass das, was ich heute gehört habe, an der richtigen Stelle ankommt“.

Er hat kaum zu Ende gesprochen, da ruft einer der Kläger: „Heißt das, das Verfahren wird ausgesetzt, bis die Bezirksverordnetenversammlung die Sache neu bewertet?“ Nein, sagt der Justiziar, so sei das nicht gemeint gewesen.

„Dann ist das also für uns gelaufen“, stellt der Kläger fest, empört, resigniert. Und fügt hinzu: Egal was man sage, es helfe ja doch nichts.

So ist sie, die Stimmung im Berliner Verwaltungsgericht, als hier am Donnerstag die 1. Kammer unter Vorsitz von Richter Wilfried Peters darüber verhandelt, ob die Mohrenstraße in Berlin -Mitte umbenannt werden darf oder nicht. Und damit einen drei Jahre währenden Streit um Kolonialismus, Rassismus und Willkür von Bezirkspolitikern beendet.

Sechs Anwohner hatten geklagt

Im Jahr 2020 hatte die Bezirksverordnetenversammlung die Umbenennung auf Antrag von Grünen und SPD beschlossen. In der Begründung hieß es: „Nach heutigem Demokratieverständnis ist der bestehende rassistische Kern des Namens belastend und schadet dem internationalen Ansehen Berlins.“

Sechs Anwohner hatten dagegen geklagt, darunter der Historiker Götz Aly, der Bücher über den Nationalsozialismus und über den deutschen Kolonialismus geschrieben hat. Er finde durchaus, dass an den deutschen Kolonialismus in kritischer Weise erinnert werden solle, erklärte er. Aber der Beschluss zur Umbenennung der Mohrenstraße sei „überstürzt und wenig begründet“. Seinen Widerspruch habe das Bezirksamt nicht inhaltlich geprüft, sondern ein standardisiertes Ablehnungsschreiben verschickt.

Es ist heiß und stickig im Gerichtssaal in Moabit, vorne links sitzen die Kläger, sechs Männer mit schütteren Haaren und dunklen Anzügen. Rechts hat das Bezirksamt Mitte Platz genommen, zwei Männer aus der Rechtsabteilung. Vorne das Gericht, vier Männer, eine Frau. Unter den Zuschauern sieht die Geschlechterverteilung ähnlich aus. Und schnell ist klar: Die Männer sind gegen die Umbenennung, die Frauen dafür. Götz Aly formuliert es so: „Die eine Gruppe ist zivilgesellschaftlich, die andere sind alte weiße Männer.“

Aly kennt sich aus mit Straßennamen und Berliner Stadtgeschichte. Seine Klagebegründung klingt wie ein historischer Vortrag. Umbenennungen, sagt er, hätten immer etwas Totalitäres. Er erinnert an den Nationalsozialismus, die DDR, die Nachwendezeit, sagt, dass es ihm schon einmal gelungen sei, einen Namen zu retten, den von Nikolai Bersarin, des ersten sowjetischen Stadtkommandanten von Berlin nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Viele Namen, vor allem in Mitte, erinnerten an eine andere Zeit: Zimmerstraße, Hugenottenstraße, Hirtenstraße, Jüdenstraße. Und nein, die Taubenstraße habe nichts mit Vögeln zu tun, sondern mit Menschen, die nichts hören. Und keiner käme auf die Idee, den Gendarmenmarkt in „Platz der Bundespolizei“ umzubenennen, nur weil das zeitgemäßer sei.

Der Richter hört lächelnd zu, er scheint es zu genießen, den Vortrag, Alys leise ironische Art, die Argumente seiner Gegner auseinanderzunehmen. Aktivisten, die sich in Vereinen versammelt haben, die Decolonize Berlin , Afrika-Rat Berlin Brandenburg e.V. oder Amo Kollektiv Berlin heißen und sogar Alys türkische Familiengeschichte recherchiert haben.

Leider falsch, wie der Historiker dem Gericht nun mitteilt. Als Beweis hat er seinen Stammbaum mitgebracht, hält ihn hoch, erklärt, dass Mohren im 17. Jahrhundert, als die Straße ihren Namen bekam, sogar mehr Ansehen genossen und zu Hofe besser bezahlt worden wären als Türken. Natürlich habe es Sklaverei gegeben, natürlich bestreite er nicht, wie schlimm das gewesen sei, aber wenn das Bezirksamt inhaltlich argumentiere, tue er das auch.

Er warnt davor, sich auf „das geänderte Demokratieverständnis einer Gesellschaft“ zu berufen, weil sich das sehr schnell ändern könne. Und vor der Spaltung der Gesellschaft warnt er auch, gerade komme da etwas ins Rutschen, sagt der Historiker. Spätestens jetzt ist klar: Es geht im Gericht um die Frage, ob eine Straße in Berlin -Mitte umbenannt werden darf, aber es könnte auch um die Wärmepumpe oder die LNG-Terminals auf Rügen gehen. Darum, dass Menschen sich ausgeschlossen fühlen, wenn sie das Gefühl haben, Beschlüsse werden über ihre Köpfe hinweg gefällt.

Am Ende seines Vortrags sagt Götz Aly, ob die Umbenennung justiziabel sei, sei ihm egal. Wichtig sei, dass sie nach demokratischen Prinzipien erfolge. Da ahnt er wohl bereits, dass seine Klage kaum Chancen haben wird. Der Vorsitzende Richter hatte „aus Fairness gegenüber den Beteiligten“ gleich zu Beginn der Verhandlung auf das „eingeschränkte Handeln des Gerichts“ hingewiesen. Der Grund: eine „einheitliche Rechtsprechung nicht nur in Berlin “, das „weite Ermessen der Kommune, in unserem Fall des Bezirksamts Mitte“. Es klang, als entschuldige er sich bei Götz Aly und seinen Mitstreitern dafür, dass er ihnen nicht weiterhelfen kann.

Immer wieder spricht der Richter vom „staatsbürgerlichen Dialog“, betont, wie wichtig der sei. „Für uns ist aber nur maßgeblich, ob hier eine willkürliche Benennung erfolgt ist, außerhalb jeder sachlichen Erwägung und völlig unvertretbar.“ Bei allem Für und Wider „dränge sich das nicht auf“. Es sei nicht abwegig zu sagen, die sprachliche Wahrnehmung habe sich geändert. „Es gibt eben keine Sarotti-Mohren und Negerküsse mehr.“

Der Vertreter des Bezirksamts erklärt, die Prinzipien der repräsentativen Demokratie seien alle eingehalten worden, gibt später aber zu, sich mit dem Widerspruch der Anwohner gar nicht auseinandergesetzt zu haben. Wegen Personalmangels. Er sagt: „Das in den Verwaltungsvorgang aufzunehmen, kann die Verwaltung nicht leisten, weil die Verwaltung zu knapp besetzt ist, deshalb haben wir uns in der Verwaltung auf das Wesentliche konzentriert.“ Sätze, die auch in einem Kafka-Roman stehen könnten.

Ein Kläger liest eine E-Mail des Bezirksamts vor als Beweis für die „willkürliche Behandlung“ der Anwohner und fragt, wo das denn alles hinführen solle. „Eines Tages ist die Friedrichstraße weg, weil Friedrich nicht unser demokratisch gewählter Fürst war.“ Ein anderer weist darauf hin, dass er Mitglied der deutsch-arabischen Gesellschaft sei, und behauptet: „Keiner von denen, die den Namen ändern wollen, wohnen auch dort.“ Zustimmendes Gemurmel. Nur hinten in der letzten Reihe sagt eine Frau leise: „Doch.“

Irritierte Gäste

Die Frau heißt Regina Römhold und erzählt in der Pause, dass sie am Institut für Europäische Ethnologie arbeitet, das sich in der Mohrenstraße Nummer 40 befindet. Eine Adresse, an der sie nicht länger ihre Studenten und internationalen Gäste empfangen möchte. Deshalb hat sie eine Initiative zur Umbenennung der Mohrenstraße gegründet und öffentliche Stadtrundgänge organisiert. Sie arbeite viel mit Südafrikanern zusammen, sagt sie. „Die wundern sich schon, wenn sie nach Deutschland kommen und diesen Namen aus der Sklaverei hier vorfinden.“ Götz Aly habe ein gutes Buch über koloniale Raubkunst geschrieben. Sein Festhalten am alten Berliner Geschichtsbild verstehe sie nicht.

Aber Aly scheint selbst nicht mehr so richtig von seiner Klage überzeugt zu sein und kündigt an, bei Ablehnung nicht unbedingt in Berufung gehen zu wollen. „Ich möchte mich nicht in eine Sache verbeißen, mich jahrelang damit beschäftigen. Das kann ich meinen Mitklägern nicht versprechen.“

Dann wird das Urteil gesprochen, die Klage – wie erwartet – abgelehnt, eine Berufung nicht zugelassen. Götz Aly sagt, das sei „in Ordnung so“. Er akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren sei fair abgelaufen, der Richter habe seine Sache gut gemacht. Die Anhörung, die es nie gab im Bezirk, hier habe sie endlich stattgefunden. Er werde sich nun bald neue Visitenkarten drucken lassen. Auf denen steht: Anton-Wilhelm-Amo-Straße, der Name des ersten Gelehrten afrikanischer Herkunft an einer preußischen Universität.

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