Viel Raum für Spekulationen
Tagesspiegel vom 09.11.2023 von Teresa Roelcke

Ein städtebaulicher Masterplan für die Berliner Mitte wurde im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt. Was darin erarbeitet werden soll und für welchen Bereich genau er gilt, ist allerdings weiterhin nicht ganz klar. Die Antwort von Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke) zeigt nun, dass an dem Plan bereits gearbeitet wird.

Es sei eine „Projektsteuerungsgruppe“ gebildet worden, die schon zweimal getagt habe, heißt es in der Antwort. Teil der Arbeitsgruppe sei das Referat IV B der Verkehrs - und Umweltverwaltung, das für die Planung von Straßen und Plätzen zuständig ist. Außerdem sind drei Referate der Stadtentwicklungsverwaltung beteiligt, genauso wie der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts Mitte. Auffällig an dieser Zusammensetzung ist: Die Abteilung III der Verkehrs - und Umweltverwaltung ist anscheinend nicht einbezogen, obwohl sowohl Klimaanpassung, Stadtgrün als auch Freiraumplanung in dieser Abteilung gemanagt werden.

Vor diesem Hintergrund befürchtet Gennburg, dass der Masterplan gemeinsam mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Berliner Mitte vor allem dazu dienen soll, Bauflächen für einen historisienden Umbau der Innenstadt zu identifizieren, auch, indem Bestandsgebäude der Nachkriegsmoderne als städtebaulicher Missstand deklariert werden. „In anderen Städten wie Frankfurt, Dresden und Potsdam ist es genauso gelaufen, dass man Bereiche der Innenstadt zum Sanierungsfall erklärt, anschließend Gestaltungssatzungen erarbeitet hat, und damit dann Fördergelder für die historisierende Aufwertung der Stadt beantragen konnte“, argwöhnt Gennburg.

Auch ein anderer Akteur fehlt in der Arbeitsgruppe: der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, die Diskussion darüber, für welches Gebiet der Plan erstellt werden soll, sei noch nicht abgeschlossen. Vorrangig gehe es um Gebiete im Bezirk Mitte, daher sei dieses Bezirksamt bereits involviert. Gegebenenfalls werde das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg aber künftig noch eingebunden. Vor wenigen Wochen hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch angegeben, es werde der sogenannte „zentrale Bereich“ als Geltungsbereich diskutiert, wie er im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz definiert ist. Dieser umfasst auch Teile von Friedrichshain-Kreuzberg.

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