Tagesspiegel vom 04.07.2024 von Christian Hönicke

Der jahrelange Rechtsstreit um den Gleimtunnel in Berlin ist endgültig entschieden - mit Folgen auch für die Zukunft des Mauerparks. Das Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg hat in letzter Instanz klargestellt, wer die marode alte Bahnbrücke zu übernehmen und für vermutlich sehr viel Geld zu sanieren hat.

Eigentümer des Bauwerks zwischen Prenzlauer Berg und Gesundbrunnen ist demnach das Land Berlin . Das hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt - dagegen hatte die Senatsverkehrsverwaltung jedoch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt. „Das Oberverwaltungsgericht hat am 25. Juni die Zulassung der Berufung abgelehnt“, erklärte eine Gerichtssprecherin nun auf Tagesspiegel-Anfrage. Der Entscheid ist unanfechtbar.

Den Gleimtunnel wollte niemand haben, weil er schwer baufällig und denkmalgeschützt ist. 2016 wurde die Unterführung nach einem Unwetter überflutet, die darüber liegende alte Bahnbrücke musste auf Einsturzgefahr geprüft werden. Längst ist klar, dass sie saniert werden muss – nur wer dafür verantwortlich ist, blieb über Jahre ungeklärt.

Nach Mauerbau und Einigungsvertrag gehört der Ostteil der Brücke zwar unstrittig dem Land Berlin . Doch der seit langem mit Bauzäunen abgesperrte westliche Brückenteil blieb bis jetzt Niemandsland. Bahn, Bezirk, Land und die Firma CA Immo rangen seit Jahren um die Zuständigkeit. CA Immo hat sich auf den Verkauf alter Bahnliegenschaften spezialisiert und wurde vom Senat als Eigentümer der maroden Brücke angesehen.

Im Rahmen der Erweiterung des Mauerparks wurde zwischen dem Land und CA Immo der „Mauerparkvertrag“ geschlossen. Die heutige Erweiterungsfläche im Westen des alten Parks sollte demnach an die öffentliche Hand übergehen. Die Frage, ob dazu auch der Gleimtunnel gehört, bekam nach der Überflutung 2016 große Bedeutung.

Das OVG bestätigte das Urteil der ersten Instanz

Das Verwaltungsgericht verurteilte das Land Berlin bereits im November 2021 zur Eigentümerschaft an der ungeliebten Brücke und zur Zahlung von rund 3,2 Millionen Euro an die CA Immo. Das Gericht begründete das Urteil mit Verweis auf den „Mauerparkvertrag“. Das Land Berlin habe sich darin bereits 2012 dazu verpflichtet, die westliche Parkfläche zu übernehmen, „und diese umfasst gerade auch die umstrittene, die Widerlager des Gleimtunnels tragende Grundstücksfläche“. Dies habe das Land erst nach der Überflutung Ende 2016 zu verhindern versucht, indem es die Flurstücke mit den Brückenpfeilern (Widerlager) davon explizit abtrennen wollte.

Dieses Urteil ist nach der OVG-Entscheidung nun rechtskräftig. Die Verkehrsverwaltung räumte unlängst ein, dass das Land Berlin in diesem Fall „das Eigentum auch an den Flurstücken übernehmen (müsste), auf denen die Widerlager des Gleimtunnels stehen“. Und damit auch für die Instandhaltung zuständig wäre.

Nachdem die Eigentumsfrage rund um den Gleimtunnel geklärt ist, kann endlich auch der Ankauf des westlichen Mauerparks durch die öffentliche Hand abgeschlossen werden. Wegen der Auseinandersetzung befand sich der Verkaufsprozess in einem jahrelangen Schwebezustand. Stattdessen räumte die CA Immo dem Land lediglich eine „Nutzungszeit für die Erweiterungsflächen des Mauerparks“ ein – die sei unbefristet und ende „erst mit Übertragung des Eigentums der Erweiterungsfläche an das Land Berlin “. Nun ist der Weg dafür frei – verbunden mit hohen Kosten für das Land Berlin.

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