Seit vielen Jahren verfallen zwei Häuser in Alt-Köpenick im Südosten Berlins. Was das Bezirksamt über Sicherungsmaßnahmen hinaus tun kann.
tagesspiegel.de vom 10.02.2025 von Simone Jacobius
In einem denkmalgeschützten Ensemble in der Laurenzstraße 1 / 1a und in der Freiheit 17 unweit vom Rathaus Köpenick stehen zwei Häuser leer und verfallen immer mehr. Die Fenster sind mit Platten vernagelt, eine Treppe führt ins Nirgendwo, Pflanzen wachsen an der Fassade und auf dem Dach.
Dabei ist die Lage beider Häuser, direkt neben der St. Laurentius Stadtkirche unweit von Cafés und Geschäften, von Dahme und Spree und dem Rathaus Köpenick, optimal.
Beide Gebäude sind Bestandteil des Denkmalbereiches „Ensemble Altstadt Köpenick“, das Gebäude Laurenzstraße, Baujahr 1852, ist zudem noch als Einzeldenkmal gelistet. Und: Beide Gebäude haben denselben Besitzer, eine Privatperson. Deren Namen teilt das Bezirksamt aus Datenschutzgründen nicht mit.
Doch der Zustand beider Häuser ist in keiner Weise zufriedenstellend. Und das Bezirksamt ist ratlos. Es hat im Laufe der Jahre immer wieder Versuche unternommen, den Eigentümer zu unterstützen und zum Handeln zu zwingen, teilt das Amt mit. Ein Abrissantrag für das Haus Freiheit 17 wurde vom Bezirksamt abgelehnt.
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat zudem mehrfach Sicherungsmaßnahmen eingefordert, um dem weiteren Verfall entgegenzuwirken. „Ein positives Tun, z.B. die Wieder-Innutzungsnahme, kann nicht angeordnet werden“, teilt das Amt mit. Gerade mal regelmäßige Kontrollen können durchgeführt werden, um den Zustand der angeordneten Sicherungsmaßnahmen zu begutachten.
Sicherung der Dächer und des Tragwerks
Im August 2020 kam etwas Bewegung in die Sache. Das Bauamt leitete ein denkmalrechtliches Ordnungsverfahren zur Sicherung der Gebäude ein, dem im März 2021 durch die Untere Denkmalschutzbehörde stattgegeben wurde. Es erteilte seine Genehmigung zur Sicherung aller Dächer, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindert. Zur Straße hin wurde eine Notbedachung eingerichtet. Außerdem wurde das Tragwerk statisch gesichert.
Für alle Maßnahmen wird später der Eigentümer zur Kasse gebeten. Es handelt sich um eine sogenannte Ersatzvornahme. Derzeit prüft das Bezirksamt weitergehende Schritte einzuleiten.