Der neue Mietspiegel für Berlin ist online. Mieten haben sich je nach Baualter und Ausstattung sehr unterschiedlich entwickelt – das sind die wichtigsten Trends.
Morgenpost vom 29.05.2026 von Isabell Jürgens
Berlin Berlins Mieter zahlen im Durchschnitt 7,71 Euro je Quadratmeter und Monat (nettokalt) für ihre Wohnung – 50 Cent mehr als noch vor zwei Jahren. Das geht aus dem Berliner Mietspiegel 2026 hervor, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Donnerstag veröffentlicht hat. Allerdings gibt es, je nach Baualter, Wohnungsgröße und Lage große Unterschiede.
Gerade bei den vergleichsweise bislang noch günstigen DDR-Plattenbauten in guter Lage und guter Ausstattung – beispielsweise auf der Fischerinsel in Berlin-Mitte – sind die Mieten stark gestiegen. Für die „Baualtersklasse 1973–1990 Ost“ stieg der Oberwert von 6,47 auf 9,65 Euro je Quadratmeter (+49,1 Prozent) für eine Wohnung ab 85 Quadratmeter.
Dennoch finden sich in den Plattenbauten aus DDR-Produktion immer noch die berlinweit niedrigsten Mieten. In einfacher Wohnlage und in der unteren Spanne sind 5,11 Euro je Quadratmeter für eine Wohnung größer 100 Quadratmeter und 5,20 Euro je Quadratmeter für eine 60 bis 100 Quadratmeter große Wohnung ausgewiesen. Selbst in guten Lagen gibt es noch Plattenbauten, die für 5,26 Euro vermietet sind.
Besonders teuer wohnen die Berlinerinnen und Berliner in guten Wohnlagen in Beständen, die zwischen 2020 und 2024 errichtet wurden. Für eine unter 60 Quadratmeter große Wohnung weist der neue Mietspiegel den absoluten Höchstwert von 27,84 Euro je Quadratmeter und Monat aus – 16,8 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren. (2024: 24,74 EUR/m²).
Wohnwert-Merkmale treiben die Mieten deutlich in die Höhe
Die Neubauten der Jahre 2020 bis 2024 weisen in allen Wohnlagen die höchsten Steigerungen auf. Die Oberwerte in mittlerer und guter Wohnlage überschreiten durchweg die 20-Euro-Marke.
Der Grund: Seit Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 gilt alles ab Fertigstellungsjahr 2014 unverändert als Neubau – in diesem findet die Mietpreisbremse keine Anwendung. Die Mietpreisbremse besagt, dass bei Neuvermietung die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent überschritten werden darf. Dass sie für alles ab Baujahr 2014 nicht gelten soll, damit ist auch Stadtentwicklungssenator Gaebler nicht zufrieden. „Es liegt an der Bundesgesetzgebung, dass diese Zeiträume nicht angepasst werden – ich sehe das kritisch“, sagte Gaebler. „Je länger man das nicht anpasst, desto mehr kommt man in die Problematik, dass Projektentwickler und Vermieter Mieten kalkulieren, die sich auch langfristig nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren müssen“, so der Senator weiter.
Dennoch gibt es einige Kategorien, in denen sich die Mieten rückläufig entwickelt haben. So etwa bei 70 bis 95 Quadratmeter großen Wohnungen in mittlerer Wohnlage, die zwischen 2010 und 2015 errichtet wurden. Der Mittelwert wird mit 11,39 Euro ausgewiesen; 2024 lag er noch bei 12,05 Euro je Quadratmeter und Monat (Spanne: 8,92–16,11 Euro).
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) betonte, „dass mit dem Berliner Mietspiegel 2026 ein qualifizierter Mietspiegel in Kraft tritt, der von allen Mitgliedern der AG Mietspiegel anerkannt wurde“. Dies war in den Vorjahren nicht immer der Fall, Eigentümerverbände hatten teils die Zustimmung verweigert.
Vom Berliner Mieterverein (BMV) kam am Donnerstag dennoch Kritik. Im Fokus: Der große Abstand zwischen Mittelwert und Oberwert, der auf den sogenannten „wohnwerterhöhenden Merkmalen“ basiert. Dazu zählen etwa bereits ein 80 Zentimeter breites Waschbecken oder auch ein Cerankochfeld.
So kann etwa bei einer 60 bis 85 Quadratmetergroßen Wohnung in guter Lage die Spanne zwischen Mittelwert (17,23 EUR/m²) und Oberwert (26,05 EUR/m²) stolze 8,82 Euro je Quadratmeter betragen, nennt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, ein Beispiel. „Die hohen Oberwerte sind maßgeblich auf die Neuvermietungen zurückzuführen, die innerhalb der letzten sechs Jahre vereinbart wurden – nicht wenige davon unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse“, lautet ihre Diagnose.
Neu eingestuft wurde auch in vielen Bereichen der Stadt die Wohnlageneinordnung. 25.000 Adressen wurden in eine höhere Wohnlage umgestuft, 23.000 in eine niedrigere. Insgesamt wurden somit zwölf Prozent aller Adressen neu eingeordnet. Dies betraf vor allem die Bezirke Treptow-Köpenick (18 Prozent der Adressen wurden größtenteils abgestuft), Marzahn-Hellersdorf (16 Prozent auf-, drei Prozent abgestuft) und Friedrichshain-Kreuzberg (13 Prozent auf-, drei Prozent abgestuft).
Ab sofort steht der Berliner Mietspiegel 2026 auf der Website der Senatsverwaltung unter www.berlin.de/mietspiegel zur Verfügung. In unserem E-Paper finden Sie zudem eine Extra-Seite mit einer Tabelle zum Mietspiegel.
