Berlin. Vier Herausgeber des Buches „Städtebau im Nationalsozialismus“ wollen im Bunker eine Dokumentationsstätte zum NS-Regierungsviertel.
Morgenpost vom 16.10.2026 von Isabell Jürgens
Im Streit um den Bunker der früheren Neuen Reichskanzlei in Berlin-Mitte melden sich namhafte Wissenschaftler zu Wort. Die vier Herausgeber des preisgekrönten Buches „Städtebau im Nationalsozialismus“ haben am Freitag eine gemeinsame Erklärung an die Berliner Politiker und an Fachverbände verschickt. Ihre Forderung: Der Hauptbunker an der Voßstraße soll erhalten und zu einer Dokumentationsstätte werden.
Unterzeichnet haben Harald Bodenschatz, Victoria Grau, Christiane Post und Max Welch Guerra. Aus ihrer Sicht ist der Abbruch noch nicht abgewendet. Der Bunker sei „keine nebensächliche Ruine“, und die Debatte werde auch im Ausland aufmerksam verfolgt. Ein Abriss wäre ein falsches Zeichen für die Berliner Erinnerungskultur.
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Reichskanzlei wird 1939 eröffnet und später abgerissen
Die Neue Reichskanzlei war Hitlers Amtssitz und Zentrum der NS‑Diktatur. Der von Albert Speer geplante Bau war rund 420 Meter lang und wurde 1939 eröffnet. Nach dem Krieg wurde er abgerissen. Im Boden blieb jedoch ein Großteil des Bunkers erhalten.
Die Autoren sehen eine Lücke in der Berliner Erinnerungslandschaft. Es gebe Orte wie die Topografie des Terrors oder das Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Eine systematische Darstellung des NS-Regierungsviertels fehle aber.
In den Räumen mit rund 1200 Quadratmetern könnte nach ihrem Vorschlag eine Ausstellung entstehen. Sie würde von der Aneignung der Macht über Ausbau und Verteidigung bis zum Untergang 1945 reichen. Auch der Umgang mit den Ruinen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR soll dort Thema sein. Als möglichen Träger nennen die Autoren den Verein Berliner Unterwelten.
Der Senat sieht das anders. Wie die Berliner Morgenpost berichtete, hält er an den Plänen für Wohn- und Bürogebäude fest. Bau-Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) sprach in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Michael Efler und Anne Helm von einem „sehr kleinen Teil“ eines früheren Fahrbereitschaftsbunkers ohne Denkmalschutz. Das Landesdenkmalamt wurde laut der Erklärung am 12. Januar 2026 angewiesen, den Bunker nicht als Denkmal einzustufen. Die Berliner Unterwelten widersprechen. Nach ihren Unterlagen sind noch rund 45 Prozent des Großen Bunkers mit etwa 1250 Quadratmetern erhalten. Der Fahrerbunker sei eine andere Anlage.
Erhalt des Bunkers sorgt für Kontroverse bei Neubauplänen
Fachgremien hatten zuvor andere Akzente gesetzt. Das Landesdenkmalamt nennt den Bunker den letzten bauzeitlichen Rest der Neuen Reichskanzlei. Der Landesdenkmalrat empfahl im März 2025, eine Eintragung in die Denkmalliste zu prüfen. Er sah einen möglichen Abbruch kritisch.
Neubau und Erhalt schließen sich laut den Autoren nicht zwingend aus. Der Bunker biete einen stabilen Untergrund für anspruchsvolle Wohn- und Bürogebäude. Darauf habe auch die Baukammer am 30. Juni 2026 hingewiesen. Auch die Unterwelten stellen die Bebauung nicht grundsätzlich infrage. Sie haben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ob das Vorhaben genehmigt wird, ist offen, denn ein Widerspruch gegen Teile des Vorbescheids wird noch geprüft. Die Autoren kritisieren das Verfahren als wenig transparent. Investor und Projekt seien nicht bekannt.
„Ein Neubaukomplex für Wohnungen und Büros darf nicht zum Abbruch des letzten baulichen Zeugnisses der Neuen Reichskanzlei führen“, heißt es in der Erklärung. Das Vorhaben sei „ein Projekt von europäischer Bedeutung“.
