Berliner Zeitung vom 14.09.2016 - von Jens  Blankennagel

Das Stadtparlament von Potsdam hat das erfolgreiche Bürgerbegehren für den Erhalt von DDR-Architektur im historischen Zentrum gekippt. Mit großer Mehrheit erklärten die Abgeordneten am Mittwoch das Bürgerbegehren für den Erhalt des ehemaligen DDR-Interhotels Mercure, der Fachhochschule und eines Wohnblocks für rechtlich unzulässig. Die Initiative „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ hatte knapp 15.000 Unterschriften gegen den geplanten Abriss dieser Bauten gesammelt.

Widersprüche im Begehren
Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) hatte das Bürgerbegehren bereits am 31. August für rechtlich unzulässig erklärt. Die Stadtverwaltung argumentierte, dass das Begehren die Bürger in die Irre führe, dass es im Begehren klare Widersprüche gebe, die rechtlich nicht erlaubt seien.
Der Alte Markt von Potsdam, die historische Mitte, präsentiert sich beinahe wieder so, wie sie noch Friedrich der Große gesehen hat.

Die Initiatoren wollen ein Verkaufsverbot erreichen und einen Verzicht auf den Einsatz von Fördermitteln für den Abriss der Gebäude. Damit könnten aus ihrer Sicht die Gebäude stehen bleiben. Die Stadt sagt aber, dass beides nicht zwangsläufig so sei. „Vielmehr wäre es auch nach einer Beschlussfassung weiter möglich und aufgrund der Sanierungsziele auch geboten, die Gebäude abzureißen“, sagte Jakobs. Gleichzeitig sagt er aber auch, dass die Abrisspläne vorerst zurückgestellt würden.

Initiative will gegen Beschluss vorgehen
Mit scharfen Worten wandte sich Linken-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg gegen das Vorgehen der Stadtspitze. „Es war von vornherein das Ziel der rechtlichen Prüfung, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen“, monierte er. Die Initiative will nun rechtlich gegen den Beschluss des Stadtparlaments vorgehen. „Wir haben ein Gutachten des renommierten Potsdamer Verwaltungsrechtlers Christian W. Otto, dass unser Bürgerbegehren allen formalen und rechtlichen Vorgaben entspricht“, sagte der Sprecher der Initiative, André Tomczak. „Damit werden wir den Beschluss vor dem Verwaltungsgericht anfechten.“

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