Berlin, den, 3. April 2012 - Landesdenkmalamt lehnt Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess ab
siehe auch: Petition zur Sanierung des Jagdschlosses Glienicke
In einem Diskussionsbeitrag des Landesdenkmalamtes in der Zeitschrift der Bauingenieurkammer Berlin wird eine Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess für die Sanierung des Jagdschlosses abgelehnt, weil man die Kriterien der Denkmalpflegeregeln eingehalten habe. Außerdem sei man den Empfehlungen renommierter Institutionen gefolgt.
Diese Aussage wurde auch schon im Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses vorgetragen und stieß bei der Mehrzahl der Abgeordneten auf wenig Verständnis.
Beim Lesen derartiger Verlautbarungen einer Behörde fühlt sich der interessierte Bürger mit der Arroganz der Verwaltung konfrontiert.
Wer entscheidet, ob eine Regel korrekt angewendet wurde? Komplexe Regelungen wie im Denkmalschutz sind auslegbar. Das vom Leiter des Landesdenkmalamtes und Vizepräsidenten von ICOMOS, Herrn Professor Haspel, bestellte Gutachten bei ICOMOS ist auf Grund seiner Position in dieser Institution als Gefälligkeitsgutachten anzusehen. Dieses Gutachten als Beweis für die Richtigkeit der Auslegung der Regeln zu zitieren ist unredlich.
Der Bürger fühlt sich betrogen.
Die zurzeit gültige Baugenehmigung sieht die Erhaltung des von Max Taut entworfenen Glaserkers vor. Da die Stahlkonstruktion des Glaserkers baufällig war, wurde sie abgerissen.
Die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. fordert die Senatsverwaltung für Bildung als Bauherrin auf, einen Änderungsantrag zur Baugenehmigung zu stellen, in dem der Wiederaufbau der überkommenen Fassade der Bauphase von 1890 dargelegt wird.
Auf Gutachten von befangenen Gutachtern, z. B. von Institutionen in deren Leitungsgremien der Landesdenkmalpfleger Professor Haspel vertreten ist, sollte verzichtet werden.
Gerhard Hoya, Vorsitzender